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Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist eine neue Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die Partei aufgeflammt. Der Ausgang eines solchen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht wäre allerdings ungewiss.

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Transkript
00:00Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem hat die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die Partei neu angefacht.
00:08Ein solches Verfahren hatte in der Vergangenheit unter anderem der CDU-Politiker und frühere Ostbeauftragte Marco Wanderwitz gefordert.
00:15Er erneuerte nun seine Forderung.
00:18Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD erklärte, mit einer solchen Entscheidung sollte man sehr vorsichtig umgehen.
00:25Bundeskanzler Olaf Scholz sagte, ein solches Verfahren dürfe nicht übers Knie gebrochen werden.
00:31Beantragen können ein solches Verbot die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
00:37Im Bundestag bedarf es dafür nur einer Mehrheit der Abgeordneten.
00:41Das Bundesverfassungsgericht würde dann über einen solchen Antrag entscheiden.
00:46Allerdings gibt es hohe Hürden für ein Verbotsverfahren.
00:49Laut Artikel 21 Grundgesetz muss eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen und dafür auch eine kämpferisch-aggressive Haltung an den Tag legen.
01:01Zudem darf die Partei nicht so klein sein, dass das Erreichen der verfassungsfeindlichen Ziele unrealistisch erscheint.
01:07Zuletzt gab es zwei Anträge im Bundestag, die auf eine Prüfung eines solchen Verbotsverfahrens oder den Ausschluss der AfD von der staatlichen Finanzierung abzielen.
01:16In der vergangenen Legislaturperiode kam es aber nicht mehr zu einer Abstimmung.
01:21Die Anträge müssten jetzt neu eingebracht werden.

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