Die AfD will gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vorgehen, wonach der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Das ist gar nicht so einfach, denn die Richter haben keine Revision zugelassen. Nun könnte nur noch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einschreiten.
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