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Der Bundestag befasst sich erstmals mit zwei Anträgen, die auf ein AfD-Verbot zielen. Die Initiativen sind umstritten, denn die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Eine Verabschiedung vor der Wahl gilt zudem als unwahrscheinlich. Ein Überblick:

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Transkript
00:00Die AfD wird vom Verfassungsschutz in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft.
00:07Doch die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren sind hoch und das Verfahren selbst ist mit vielen Unwägbarkeiten behaftet.
00:21Über ein solches Verbot kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
00:26Beantragen können es nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
00:32Für ein Verbot notwendig ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichtssenats.
00:44Eine Partei kann in Deutschland laut Artikel 21 des Grundgesetzes nur verboten werden,
00:50wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will.
00:55In einem Urteil aus dem Jahr 1956 fordert Karlsruhe dafür eine aktiv-kämpferische aggressive Haltung,
01:02mit der diese Ordnung beseitigt werden soll.
01:05Zudem muss es konkrete Anhaltspunkte dafür geben,
01:08dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.
01:21Seit der Gründung der Bundesrepublik wurden zwei Parteien verboten.
01:25Die Sozialistische Reichspartei, die wenige Jahre nach Kriegsende als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war
01:33und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands, KPD.
01:37Ein Verbot der rechtsextremen NPD hatte das Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
01:42Karlsruhe attestierte der Partei 2017 zwar verfassungsfeindliche Ziele,
01:47sie sei aber zu unbedeutend, um die Demokratie zu gefährden, hieß es damals.
01:59Sollte ein Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe scheitern, befürchten viele eine Art PR-Sieg für die AfD.
02:06Zudem könnte sie sich in dem womöglich jahrelang dauernden Verfahren in einer Märtyrerrolle inszenieren.

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