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Das Innenministerium hat im Rahmen der Regierungsklausur im Kanzleramt den Begutachtungsentwurf zur Messenger-Überwachung vorgelegt. Die Möglichkeit auf Messengerdienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten. Die Details dazu gab die Regierung am Dienstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.

Thumbnail: APA/Helmut Fohringer

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Transkript
00:00Im Rahmen der Regierungsklausur hat das Innenministerium einen Begutachtungsentwurf
00:05zur Überwachung von Messenger-Diensten vorgelegt.
00:08Die Möglichkeit, auf Messenger-Dienste zuzugreifen bzw. Nachrichten zu lesen,
00:13wird auf Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten,
00:20hieß es am Dienstagnachmittag.
00:22Bei diesem Vorschlag jetzt haben wir natürlich sehr genau darauf geachtet,
00:26was der Verfassungsgerichtshof beim letzten Mal kritisiert hat.
00:31Und diese Serie von Kritiken ist meines Erachtens jetzt vollkommen saniert.
00:38Insbesondere, was eben die Gefahr einer Massenüberwachung betrifft,
00:43der Herr Innenminister hat es angesprochen, es wird die Ultima Ratio sein.
00:49Und es wird auf zwei Dinge beschränkt sein, nämlich einerseits terroristische Gefährder
00:54und andererseits Spione, die gegen Österreich spionieren und österreichische Interessen schädigen.
01:02Wenn aber Terroristen, Extremisten, und das tun sie, sie schreiben keine Briefe,
01:08sie schreiben keine SMS, auf sogenannte Messenger-Dienste umsteigen,
01:13und das ist eben beispielsweise Telegram oder auch WhatsApp,
01:18dann ist die Polizei blind und hat keine Möglichkeit hier einzusehen,
01:25was hier Extremisten und Terroristen tun.
01:29Und hier braucht es Augenhöhe.
01:31Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden
01:35und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert.
01:39Die Bevölkerung ist von dieser neuen, modernen Möglichkeit nicht betroffen.
01:46Einzelne Fälle, wo Gefährder, Extremisten, Terroristen aus dem Verkehr gezogen werden sollen.
01:52Und daher sind ja auch einige Punkte, das wurde auch davor angesprochen,
01:56in diesem Gesetz, das jetzt in Begutachtung gehen wird,
02:03wo ich sehr froh und dankbar bin darüber, auch klar geregelt.
02:07Und etwa beispielsweise sollten mehr als 35 Fälle pro Jahr notwendig sein,
02:16gibt es einen Sonderbericht des zuständigen Ministers
02:20beziehungsweise des zuständigen Staatssekretärs an den ständigen Unterausschuss.
02:25Und jede einzelne Überwachung wird nur grundsätzlich für drei Monate angeordnet.
02:29Welche Software eingesetzt werden soll, wird nicht über das Gesetz definiert.
02:34Die Frage soll erst nach dem Beschluss der rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.
02:39Die NEOS bleiben kritisch.
02:41Wir schauen uns das jetzt einmal an.
02:42Es gibt, wissen Sie, bei all diesen Fragen, es ist immer so,
02:45Sie finden Experten, die sagen das eine und Sie finden Experten, die sagen das andere.
02:49Wichtig ist, dass am Schluss eine verfassungskonforme Lösung rauskommt.
02:53Aber ja, eine Lösung rauskommt, zu der bekennen wir uns ja auch im Regierungsprogramm.
02:56Von einem Beschluss der Messenger-Überwachung ist man noch ein gutes Stück entfernt,
03:02denn es wurde eine lange Begutachtungsfrist von acht Wochen festgelegt.
03:06Ebenfalls in der Regierungsklausur beschlossen wurde eine Anpassung der österreichischen Sicherheitsstrategie.
03:13Seit der letzten Version im Jahr 2024 habe sich die Weltlage massiv verändert,
03:19sagte Verteidigungsministerin Claudia Tanner.
03:22Und dann, wenn wir uns ja auch im Regierungsprogramm machen,

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