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Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Erstmals kam bei einer Kanzlerwahl im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit zusammen. Das Grundgesetz hält für einen solchen Fall Regeln für das weitere Vorgehen bereit.

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Transkript
00:00Es ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.
00:04Erstmals kam bei einer Kanzlerwahl im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit zusammen.
00:10Das Grundgesetz hält für einen solchen Fall Regeln für das weitere Vorgehen bereit.
00:15Nach dem gescheiterten ersten Wahlgang hat der Bundestag weitere 14 Tage Zeit, einen Bundeskanzler zu wählen.
00:21Ebenfalls mit der sogenannten Kanzlermehrheit, also 316 der 630 Abgeordneten.
00:27Innerhalb dieser 14-Tage-Frist können beliebig viele Wahlgänge stattfinden.
00:33Es wäre theoretisch auch möglich, dass ein anderer Kandidat als Merz antritt und gewählt wird.
00:39Gelingt in dieser 14-Tage-Frist die Wahl eines Bundeskanzlers mit Kanzlermehrheit nicht, wird unverzüglich ein weiterer Wahlgang angesetzt.
00:47In diesem liegt die Hürde niedriger.
00:49Dann reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Kanzlerwahl.
00:53Mit dem Ergebnis vom Dienstag, 310 Ja-Stimmen und 307 Nein-Stimmen, würde es in einem solchen Wahlgang also für Friedrich Merz reichen.
01:03Erreicht der Kandidat zwar die einfache Mehrheit, nicht aber die sogenannte Kanzlermehrheit, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten.
01:11Entweder er nennt den Kandidaten oder er löst den Bundestag auf.
01:16Die Folge wären dann Neuwahlen.

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