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  • 2 days ago
Sie hatte Außenministerin Baerbock als „Terroristin“ beleidigt. Ein Gericht hatte sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun ist die Entscheidung auch rechtskräftig.


Das Urteil gegen eine Hannoveranerin, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beleidigt hatte, ist rechtskräftig. Die zum Zeitpunkt des Urteils 28 Jahre alte Frau habe die Berufung zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover am Mittwoch auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das Amtsgericht Hannover hatte gegen die Frau eine Geldstrafe von 600 Euro in 40 Tagessätzen von je 15 Euro verhängt (Urteil vom 13. Dezember, Az: 220 Ds 135/24).

Die Verurteilte hatte nach Angaben des Amtsgerichts im Oktober 2023 auf ihrem Instagram-Kanal ein Video, in dem Annalena Baerbock zu sehen war, mit den Worten „Terroristen Bärbock“ überschrieben. In weiteren Beiträgen habe sie auf die kurz zuvor ausgebrochenen Gefechte im Gaza-Streifen Bezug genommen. Baerbock stellte daraufhin Strafantrag.

Auf einer ebenfalls bei Instagram veröffentlichten Grafik waren acht Staatsoberhäupter zu sehen, darunter neben Macron, Biden, Meloni und von der Leyen auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die Porträts waren laut Amtsgericht jeweils mit einem schwarzen Oberlippenbart versehen, außerdem in der Mitte der Grafik mit dem Schriftzug „Kids Killers Union“.

Die Frau sei wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verurteilt worden, hieß es. Sie habe eingeräumt, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz jedoch abgestritten.

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00:00Sie hatte Außenministerin Baerbock als Terroristin beleidigt. Ein Gericht hatte sie zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun ist die Entscheidung auch rechtskräftig.
00:09Das Urteil gegen eine Hannoveranerin, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Grüne, beleidigt hatte, ist rechtskräftig.
00:16Die zum Zeitpunkt des Urteils 28 Jahre alte Frau habe die Berufung zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover am Mittwoch auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes, EPD.
00:27Das Amtsgericht Hannover hatte gegen die Frau eine Geldstrafe von 600 Euro in 40 Tagessätzen von je 15 Euro verhängt, Urteil vom 13. Dezember, AZ, 220 DS 135-24.
00:41Die Verurteilte hatte nach Angaben des Amtsgerichts im Oktober 2023 auf ihrem Instagram-Kanal ein Video, in dem Annalena Baerbock zu sehen war, mit den Worten Terroristen Baerbock überschrieben.
00:52In weiteren Beiträgen habe sie auf die kurz zuvor ausgebrochenen Gefechte im Gazastreifen Bezug genommen.
00:57Baerbock stellte daraufhin Strafantrag.
01:00Auf einer ebenfalls bei Instagram veröffentlichten Grafik waren acht Staatsoberhäupter zu sehen, darunter neben Macron, Biden, Meloni und von der Leyen auch Bundeskanzler Olaf Scholz, SPD.
01:11Die Porträts waren laut Amtsgericht jeweils mit einem schwarzen Oberlippenbart versehen, außerdem in der Mitte der Grafik mit dem Schriftzug »Kidskillers Union«.
01:19Die Frau sei wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verurteilt worden, hieß es.
01:24Sie habe eingeräumt, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz jedoch abgelöst.

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