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An der Bundestagswahl am 23. Februar können nach einer Prüfung des Bundeswahlausschusses 41 Parteien teilnehmen - das sind weniger als 2021. Zahlreiche Parteien müssen aber erst Unterstützerunterschriften sammeln.

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00:00An der Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen, das hat die Bundeswahlleiterin
00:08bekannt gegeben. Damit wurden weniger Parteien zugelassen als bei der Wahl 2021. Damals waren es
00:1453. Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder an einem Landtag mit fünf Abgeordneten
00:20vertreten sind, müssen Unterstützerunterschriften sammeln. Das gelingt nicht jeder Partei. Diesmal
00:26müssen zehn Parteien keine solchen Unterschriftenlisten vorlegen, darunter auch der
00:31Südschleswigische Wählerverband, für den als Partei einer nationalen Minderheit andere Regeln
00:35gelten. Die Frist für die Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar. Erst dann steht also
00:41fest, welche Parteien zur Bundestagswahl antreten werden.

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