• letzten Monat
Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die Staatsanwaltschaft in Frankreich fünf Jahre Haft und den Entzug des passiven Wahlrechts für die Rechtspopulistin Marine Le Pen gefordert. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von Assistenten für Le Pens Partei Rassemblement National.

Mehr zum Thema und die neuesten Updates auf https://www.derstandard.at.

Category

🗞
News
Transkript
00:00Im Prozess um die Veruntreuung von EU-Geldern hat die Staatsanwaltschaft in Frankreich fünf
00:06Jahre Haft und den Entzug des passiven Wahlrechts für die Rechtspopulistin Marine Le Pen gefordert.
00:11Die 56-Jährige war zuvor bereits zu einer Rückzahlung von 300.000 Euro an das Europaparlament
00:18verurteilt worden. In dem Prozess geht es um die mutmaßliche Scheinbeschäftigung von
00:23Assistenten für Le Pens Partei Rassemblement National. Die Staatsanwaltschaft vermutet,
00:29dass Le Pen die Assistentengehälter systematisch zur Sanierung der Parteifinanzen benutzt hat. Das
00:35EU-Parlament, das in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, beziffert den Schaden auf 3,4 Millionen
00:41Euro. Ich stelle fest, dass die Behauptungen der Staatsanwaltschaft äußerst unverschämt sind.
00:47Neben Le Pen müssen sich neun der damaligen EU-Abgeordneten und zwölf frühere Assistenten
00:54und weitere Mitarbeiter der Partei vor Gericht verantworten. Le Pen will bei
00:58den französischen Präsidentschaftswahlen 2027 erneut antreten. Der geforderte Entzug
01:04ihres Wahlrechts gefährdet diesen Plan.

Empfohlen